In welchem Alter gehen Kinder zur Schule?
- Kinder im Alter von 6 Jahren, die vor dem 30. Juni geboren sind, sind ab dem 1. August des laufenden Jahres schulpflichtig (Muss-Kind).
- Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben (Kann-Kind), können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Die Entscheidung über die Einschulung trifft der Schuldirektor unter Berücksichtigung des Gutachtens des Schularztes.
Die Zuteilung der Grundschulen erfolgt nach dem Wohnort. Jede Schule ist einem bestimmten Stadtviertel zugeordnet. Nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann ein Schüler eine Grundschule besuchen, die nicht zu seinem Stadtteil gehört.
Die Eltern und das Kind werden in der Regel ein Jahr vor Beginn des Kurses zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.
Der Vorlaufkurs - ist ein Vorbereitungskurs in Deutsch. Wenn das Kind die deutsche Sprache nicht auf dem für den Schulbesuch erforderlichen Niveau beherrscht, ist es verpflichtet, einen Deutschkurs zu besuchen. Dieser Kurs findet im Jahr vor dem Beginn der Schulpflicht statt.
Vorschule/Vorklasse - Vorschulerziehung. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, dass sie die Schule besuchen können, können mit Zustimmung der Eltern ein Jahr lang eine spezielle Vorbereitungsklasse besuchen.
Kinderhort - Kinderkurzzeitbetreuung nach der Schule. Grundschulkinder können nach der Schule einen Hort besuchen. Diese Gruppen sind in der Regel an Kindertagesstätten angeschlossen. Es gibt nur sehr wenige Plätze. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, sind die erste Wahl. Sie können sich im Voraus anmelden unter
Kita-Portal. Einige Schulen haben ihr eigenes Angebot an außerschulischen Gruppen. Erkundigen Sie sich im Sekretariat.