Informieren Sie die Ausländerbehörde über Ihre neue Adresse (kann per E-Mail erfolgen)
Teilen Sie allen Institutionen, mit denen Sie zu tun haben (Bank, Versicherung usw.), Ihre neue Adresse mit.
Vergessen Sie nicht, Ihren Namen auf den Briefkasten zu schreiben, sonst wird der Brief an den Absender zurückgeschickt, und wenn es sich um eine staatliche Einrichtung oder eine Rechnungsstelle handelt, kann es zu Problemen kommen.
Melden Sie Ihre Wohnung bei einem der Stromversorger an. Die Kosten für den Strom zahlen Sie selbst. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Stromzählerstände (die am Tag der Übergabe der Wohnung abgelesen wurden).
Außerdem müssen Sie die staatliche Rundfunkgebüh bezahlen. Wer Sozialhilfe erhält, ist von dieser Gebühr befreit. Dazu müssen Sie der ARD einen Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe vorlegen.