L A D E N

Leistungen vom Jobcenter = Bürgergeld


Hierbei handelt es sich um regelmäßige Zahlungen an Personen, die keinen Lebensunterhalt haben. Diese Zahlungen werden als Bürgergeld bezeichnet und sollen die Grundkosten decken. Die Deckung der Grundkosten soll Menschen in schwierigen Lebenslagen helfen, sich schneller zu integrieren und einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Flüchtlinge aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können Geldleistungen beantragen. Arbeitsfähige Bürger, die das Rentenalter (65+) noch nicht erreicht haben, werden an das Jobcenter verwiesen.
Für die Überweisung der Gelder ist ein deutsches Bankkonto erforderlich.
Beim Ausfüllen der Formulare ist es notwendig, das Vorhandensein von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle Gewinnquellen (auch in der Ukraine) anzugeben. Das Verschweigen von Informationen wird mit dem Entzug der Unterstützung und der Rückgabe der zu Unrecht gezahlten Gelder sowie möglicherweise mit einer Geldstrafe geahndet.
Wofür diese Zahlungen bestimmt sind, ihre Höhe und weitere detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Website.

Adresse: Das Jobcenter, das für Ukrainer zuständig ist, befindet sich bei Orianka.

Die Formulare finden Sie unten. Ausgefüllte Formulare senden Sie per E-mail pl-ukraine@kca-mkk.de.
Sie können den Erstantrag auch online ausfüllen (Auswahl "Erstantrag SGB II").

 
Es ist empfehlenswert, einen Monat vor Ablauf der Frist eine Verlängerung zu beantragen.
Antrag auf Verlängerung der Leistung online ausfüllen (wählen Sie "Weitergewährungsantrag") oder das Dokument unten herunterladen und an pl-ukraine@kca-mkk.de senden.
 
Alle zusätzlichen und fehlenden Dokumente können online hinzugefügt werden (wählen Sie "Sie möchten zu einem bestehenden Antrag Dokumente nachreichen?").
Oder das Formular ausfüllen und an pl-ukraine@kca-mkk.de senden.

Zusätzliches Formular zum Vermögen finden Sie unten.

Formulare

Stadt Hanau

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