Grundsicherung im Alter (65+) wird wie die Leistungen des Jobcenters, nur an Personen gezahlt, die über keine Mittel zum Lebensunterhalt verfügen. Die Leistung soll die Grundicherung decken.
Flüchtlinge aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, können Geldleistungen beantragen. Für Bürger über 65 Jahre ist das Amt für soziale Förderung und Teilhabe zuständig.
Für die Überweisung der Gelder ist ein deutsches Bankkonto erforderlich.
Beim Ausfüllen des Antragsformulars beim Sozialversicherungsamt müssen Sie genaue Angaben über die Höhe der Rentenzahlungen und anderer Einkünfte machen, die Sie in Ihrem Heimatland erhalten, und diese mit einem Kontoauszug oder anderen Dokumenten belegen. Die Zahlungen, die Sie in der Ukraine erhalten, werden von Ihren in Deutschland erhaltenen Zahlungen abgezogen.
Die Formulare finden Sie unten.
Eine vollständige Liste der Dokumente und weitere Informationen finden auf der Website Sozialplattform.
E-Mail-Adresse: sozialhilfe-grundsicherung@MKK.de
Adresse: Barbarossastraße 16-24, 63571 Gelnhausen
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