In Deutschland gibt es unabhängige Rundfunk-, Fernseh- und Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit der Zahlung der GEZ-Gebühr tragen Sie dazu bei, dass es in Deutschland unabhängige, hochwertige und vielfältige Medien gibt. Der Rundfunkbeitrag finanziert eine große Familie von Rundfunkanstalten, darunter ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Dieser Beitrag ist obligatorisch. Für Bürger über 18 Jahre gilt eine einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Der Beitrag ist pro Haushalt zu entrichten: Wohnung oder Privathaushalt, unabhängig von der Zusammensetzung der Familie, der Anzahl der Fernsehgeräte und Radios.
Bei deutschen Adressen wird die Wohnungsnummer nicht angegeben. Daher ist es in einem Mehrfamilienhaus nicht einfach festzustellen, ob die Personen zusammen oder in getrennten Wohnungen leben. Daher schickt der Dienst vorsichtshalber Rechnungen an alle Personen, die sich an einer neuen Adresse in Deutschland angemeldet haben. Wenn eine Person im Haushalt lebt, die nicht von der Steuer befreit ist, muss eine Abonnementgebühr entrichtet werden.
Die Gebühr beträgt 18,36 € pro Monat. [für 2023].
Von dieser Gebühr ausgenommen sind:
1. Bezieher von Sozialhilfe für Arbeitslose Sozialhilfe.
2. Empfänger von Grundleistungen Bürgergeld
3. Ältere Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen oder dauerhaft in einem Pflegeheim wohnen.
4. Studierende, die BAföG erhalten.
5. Blinde und Gehörlose mit Wohnsitz in Deutschland.