Familien, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten, wie z.B. Bürgergeld oder andere Leistungen für einkommensschwache Familien, können zusätzlich Unterstützung erhalten bei den Kosten für
- Tages- oder Mehrtagesausflüge mit Kindergarten und Schule (Ausflüge, Klassenfahrt)
- Mittagessen in Schule, Kindergarten, Hort (Gemeinschaftliches Mittagessen)
- für Schulmaterial für das Schuljahr - 208 Euro (Persönlicher Schulbedarf). Ein Teil dieses Betrags wird im Februar ausgezahlt - 104 Euro und ein Teil im August - 104 Euro. Bezieher von Bürgergeld erhalten diese Leistungen automatisch bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes. Danach werden die Zahlungen automatisch verlängert, bis das Kind 15 Jahre alt ist oder die Zahlungen des Jobcenters eingestellt werden.
- Außerschulische Freizeitaktivitäten, z. B. in einem Sportverein oder einer Musikschule (Vereins-Kultur- oder Freizeitangebote). 15 Euro pro Monat oder eine einmalige Gebühr von 180 Euro pro Jahr (z. B. für einen Schwimmkurs).
- zusätzliche Nachhilfe bei schlechten Noten (Lernförderung, Nachhilfe). Voraussetzung: Die Schule bietet keinen entsprechenden Nachhilfeunterricht an und die Schule selbst muss die Notwendigkeit einer solchen Nachhilfe bestätigen.
- [Höhe der Zahlungen ist nur für 2023]
Die Formulare finden Sie unten.
Weitere Informationen auf der Website
"Sozialplattform".