Wenn Sie eine Wohnung mieten,kann als Absicherung eine Mietkaution zu verlangen werden. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag festgelegt. Nach dem Gesetz darf die Kaution höchstens 3 Monatskaltmieten betragen (ohne Nebenkosten).
Wenn der Mietvertrag ausläuft oder gekündigt wird, muss der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Wenn der Vermieter die Kaution nicht innerhalb von 12 Monaten zurückzahlt, müssen die Mieter eine schriftliche Zahlungsaufforderung schicken oder im Schlimmsten Fall vor Gericht gehen. Der Vermieter kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wenn es Beanstandungen gibt (z.B. Nichtzahlung von Nebenkosten, Ausbleiben von vertraglich vereinbarten Reparaturen, Mietrückstände, absichtliche oder unabsichtliche Beschädigung der Wohnung).
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Jobcenter ein Darlehen für die Zahlung der Kaution. Formulare (Abtretungserklärung) zur Einreichung dieses Antrags erhalten Sie direkt beim Arbeitsamt, nachdem die Wohnung bewilligt wurde.
Dieses unterschriebene Formular muss persönlich bei Orianka gebracht werden.
Das Jobcenter zieht dann den Kautionsbetrag von Ihrer monatlichen Leistung ab.
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