L A D E N

Ambulanz 112


Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls rufen Sie die 112 an, um einen Krankenwagen zu rufen!

Zum Beispiel im Falle von

  • Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit/Ohnmacht
  • akuter Atemnot, z. B. bei einem Asthmaanfall
  • Allergischer Schock, z. B. nach einem Insektenstich
  • unkontrollierten Blutungen
  • Seh- oder Sprachstörungen, Kollaps/Lähmung
  • starke Brust-, Bauch- oder Rückenschmerzen
  • Schwere Unfälle, z. B. offene Knochenbrüche, größere Wunden.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen nur eine Gebühr von 10 € für den Notruf entrichten. Bei Fehlentlassungen kann die Krankenkasse die vollen Kosten für den Krankenwageneinsatz verlangen. Akute Zahnschmerzen oder Fieber sind KEIN Grund, einen Krankenwagen oder einen Notarzt zu rufen.

Stadt Hanau

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