L A D E N

Aufenthaltserlaubnis nach § 24


Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hanau genommen haben, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.
Ohne Termin nimmt die Ausländerbehörde Sie nicht auf.
So vereinbaren Sie einen Termin:
- Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an auslaenderbehoerde@hanau.de
- Oder buchen Sie einen Termin über den Online-Service der Stadt Hanau (wählen Sie "Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine"). Vergessen Sie nicht, die Sprache auszuwählen, die Sie gut beherrschen.
Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, da er Ihnen das Recht gibt in Deutschland zu bleiben, zu arbeiten und Leistungen zu erhalten.

Die Adresse des Ausländeramtes in Hanau:
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau
 
Achtung! Ausnahme: Alle Aufenthaltstitel nach §24, die bis 01. Februar 2024 gültig sind, werden bis zum 04. März 2025 verlängert. Alle relevanten Behörden und Ämter wurden in Kenntnis gesetzt. Im Falle von Fragen seitens der Behörden, bitten wir Sie, sich an die folgenden Quellen zu wenden:
BAMF-Website oder die PDF-Datei, die Sie unten herunterladen können.

Normalfall: Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern müssen (es wird empfohlen, den Antrag 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen)
dann füllen Sie dieses Formular aus und senden es per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an: auslaenderbehoerde@hanau.de

Die Adresse des Ausländeramtes in Hanau:
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau

Stadt Hanau

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