Achtung! Ausnahme: Alle Aufenthaltstitel nach §24, die bis 01. Februar 2024 gültig sind, werden bis zum 04. März 2025 verlängert. Alle relevanten Behörden und Ämter wurden in Kenntnis gesetzt. Im Falle von Fragen seitens der Behörden, bitten wir Sie, sich an die folgenden Quellen zu wenden:
BAMF-Website oder die PDF-Datei, die Sie unten herunterladen können.
Normalfall: Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern müssen (es wird empfohlen, den Antrag 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen)
dann füllen Sie dieses
Formular aus und senden es per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an:
auslaenderbehoerde@hanau.de
Die Adresse des Ausländeramtes in Hanau:
Steinheimer Str. 1b, 63450 Hanau